Steuerreform: Schenkungen von Immobilien innerhalb der Familie werden teurer

NEWS ZUR STEUERREFORM: Immobilienübergaben innerhalb der Familie werden teurer!

Im Zuge der Steuerreform kommt es zu einer Anhebung der Grunderwerbsteuer. Derzeit ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen innerhalb der Familie der dreifache Einheitswert. Ab 1.1.2016 ist aber nicht mehr der dreifache Einheitswert maßgeblich, sondern der regelmäßig wesentlich höhere Verkehrswert der Immobilie wird für die Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen.

Fazit: Übergaben von Immobilien innerhalb der Familie werden zukünftig regelmäßig teurer. Es empfiehlt sich daher, von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, ob Immobilien vor Inkrafttreten der Steuerreform am 1.1.2016 übergeben werden sollen, um noch in den Genuss der günstigen Regelung zu kommen.

Für Anfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Mag. Patrick Maydell, LL.M. gerne zur Verfügung.