Immobilien- und Baurecht

Anwalt für Immobilienrecht in Wien

Ich berate und vertrete Privatpersonen, Unternehmen und Immobilieneigentümer in sämtlichen wesentlichen Bereichen des Immobilien- und Baurechts.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind Streitigkeiten zwischen Miteigentümern von Liegenschaften. Ich vertrete sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen und verfüge insbesondere über umfassende Erfahrung bei Teilungsklagen, Ausschlussklagen sowie Streitigkeiten rund um Parifizierung und Wohnungseigentum.

Daneben begleite ich Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen und Bauvorhaben und vertrete meine Mandanten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Immobilien und Bauprojekten.

Streitigkeiten zwischen Miteigentümern

Gemeinsames Immobilieneigentum führt häufig zu Konflikten – etwa nach einer Erbschaft, einer Trennung oder wenn sich die Interessen der Eigentümer im Laufe der Zeit auseinanderentwickeln.

Ich berate und vertrete Miteigentümer insbesondere bei:

  • Teilungsklagen und der Aufhebung von Miteigentum;
  • der Abwehr von Teilungsklagen;
  • Ausschlussklagen gegen andere Miteigentümer;
  • Streitigkeiten über die Benützung und Verwaltung einer gemeinsamen Liegenschaft;
  • Problemen bei der Parifizierung bzw. Nutzwertfestsetzung;
  • der Begründung von Wohnungseigentum;
  • Streitigkeiten über Investitionen, Kosten und Erhaltungsmaßnahmen;
  • der Prüfung von Teilungsverzichten, Fortsetzungsvereinbarungen sowie Veräußerungs- und Belastungsverboten.

Gerade bei Streitigkeiten zwischen Miteigentümern kommt es häufig nicht nur auf den aktuellen Grundbuchstand an. Entscheidend können auch jahrzehntealte Kauf-, Schenkungs- oder Übergabsverträge sowie Vereinbarungen zwischen den Eigentümern sein.

Immobilienkauf und Immobilientransaktionen

Ich begleite meine Mandanten auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien sowie bei Schenkungen und Übergaben.

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Kauf- und Schenkungsverträge;
  • Übergabsverträge;
  • Treuhandabwicklung;
  • grundbücherliche Durchführung von Immobilientransaktionen;
  • Prüfung bestehender Grundbuchsbelastungen;
  • Wohnungseigentumsverträge;
  • rechtliche Begleitung von Projektentwicklungen.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung soll rechtliche Risiken möglichst bereits vor Abschluss einer Immobilientransaktion erkennen und vermeiden.

Baurecht und Bauprozesse

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Begleitung von Bauprojekten und Bauprozessen.

Ich vertrete Bauherren, Auftraggeber und Unternehmen insbesondere bei Streitigkeiten über:

  • Baumängel;
  • Werklohnforderungen;
  • Mehrkosten und Nachträge;
  • Bauverzögerungen;
  • Schadenersatzansprüche;
  • Gewährleistungsansprüche;
  • Vertragsauslegung bei Bau- und Werkverträgen.

Gerade bei umfangreichen Bauprozessen ist es wichtig, technische Abläufe, Vertragsgrundlagen und die Dokumentation des Bauprojekts frühzeitig zusammenzuführen.

Weitere Tätigkeitsbereiche im Immobilienrecht

Darüber hinaus berate und vertrete ich insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Liegenschaftserwerb und Liegenschaftsverkauf;
  • Schenkungen und Übergaben von Immobilien;
  • Treuhandabwicklungen;
  • Projektentwicklungen;
  • Projektfinanzierungen;
  • Bauträgervertragsrecht;
  • Baurecht und Bauwerkvertragsrecht;
  • Maklerrecht;
  • Miet- und Wohnrecht;
  • Begründung von Wohnungseigentum;
  • Vertragsgestaltung;
  • Grundbuchsabwicklung.

Persönliche Beratung im Immobilienrecht

Immobilienstreitigkeiten betreffen häufig erhebliche Vermögenswerte und können sich über viele Jahre entwickeln. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann daher entscheidend sein – insbesondere bevor eine Teilungsklage eingebracht, ein Immobilienvertrag abgeschlossen oder ein größerer Bauprozess begonnen wird.

Ich berate Sie persönlich und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falls.