Anwalt für Erbrecht in Wien
Erbrechtliche Fragen betreffen häufig nicht nur erhebliche Vermögenswerte, sondern auch schwierige familiäre Situationen. Gerade deshalb ist eine individuelle rechtliche Prüfung besonders wichtig.
Ich berate und vertrete Sie in allen wesentlichen Bereichen des Erbrechts – von der vorausschauenden Nachlassplanung über das Verlassenschaftsverfahren bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüche
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Ich vertrete Sie insbesondere bei:
- Streitigkeiten über die Erbfolge;
- der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen;
- Streitigkeiten über die Wirksamkeit oder Auslegung eines Testaments;
- Auseinandersetzungen zwischen Miterben;
- Streitigkeiten über Schenkungen zu Lebzeiten und deren Berücksichtigung im Erbrecht;
- der Durchsetzung oder Abwehr sonstiger Ansprüche im Zusammenhang mit einem Nachlass.
Gerade in strittigen Erbfällen ist es wichtig, Testamente, Verträge, frühere Schenkungen und die Vermögensentwicklung des Verstorbenen genau zu prüfen.
Testament und Nachlassplanung
Viele spätere Erbstreitigkeiten lassen sich durch eine rechtzeitige und klare Gestaltung vermeiden.
Ich berate Sie bei der Nachlassplanung und unterstütze Sie insbesondere bei:
- der Errichtung und Prüfung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen;
- der Gestaltung von Schenkungen und Übergaben zu Lebzeiten;
- Schenkungen auf den Todesfall;
- Erb- und Pflichtteilsverzichten;
- der Berechnung und Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen;
- der rechtlichen Gestaltung der Vermögensnachfolge innerhalb der Familie;
- der Vorbereitung von Unternehmens- und Betriebsübergaben.
Dabei geht es nicht nur darum, den letzten Willen formal richtig festzuhalten. Eine gute Nachlassplanung sollte auch mögliche Pflichtteilsansprüche, frühere Schenkungen, Immobilienvermögen und familiäre Konfliktpotenziale berücksichtigen.
Pflichtteil berechnen und Pflichtteil durchsetzen
Pflichtteilsfragen gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Erbrecht.
Ich prüfe, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht, welche Vermögenswerte für die Berechnung relevant sind und ob frühere Schenkungen des Verstorbenen zu berücksichtigen sind.
Ebenso vertrete ich Erben, wenn sie mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden und geprüft werden muss, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen und richtig berechnet wurden.
Verlassenschaftsverfahren und Erbantrittserklärung
Ich berate und vertrete Sie auch während des Verlassenschaftsverfahrens.
Dabei unterstütze ich Sie insbesondere bei Fragen zu:
- gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge;
- Auslegung letztwilliger Verfügungen;
- Abgabe einer bedingten oder unbedingten Erbantrittserklärung;
- Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Nachlass;
- Streitigkeiten zwischen mehreren Erbansprechern;
- Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des Nachlasses.
Welche Erbantrittserklärung abgegeben wird, kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Diese Entscheidung sollte daher insbesondere bei unklaren Vermögensverhältnissen nicht vorschnell getroffen werden.
Immobilien und Erbrecht
Immobilien spielen bei Erbschaften besonders häufig eine zentrale Rolle.
Durch meine Tätigkeit im Immobilienrecht und Erbrecht kann ich auch Fälle betreuen, in denen beide Rechtsgebiete ineinandergreifen – etwa bei:
- geerbten Häusern und Wohnungen;
- Miteigentum mehrerer Erben an einer Liegenschaft;
- Übergaben und Schenkungen von Immobilien;
- Streitigkeiten über den Wert einer Immobilie;
- Teilung einer geerbten Liegenschaft;
- Pflichtteilsansprüchen im Zusammenhang mit Immobilienvermögen.
Gerade wenn mehrere Erben gemeinsam Eigentümer einer Liegenschaft werden, können neben erbrechtlichen Fragen rasch auch Streitigkeiten über Nutzung, Verkauf oder eine Teilungsklage entstehen.
Persönliche Beratung im Erbrecht
Erbrechtliche Probleme lassen sich häufig leichter lösen, wenn frühzeitig geprüft wird, welche Rechte bestehen und welche Gestaltungsmöglichkeiten noch offenstehen.
Ich berate Sie sowohl bei der vorsorgenden Nachlassplanung als auch bei bereits entstandenen Erbstreitigkeiten und Verlassenschaftsverfahren und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres erbrechtlichen Falls.
