Erbschaftsklage: 12 Tipps vom Anwalt

Was Sie tun können, wenn nach dem Verlassenschaftsverfahren der falsche Erbe feststeht

Ein naher Angehöriger ist verstorben und das Verlassenschaftsverfahren ist abgeschlossen. Das Gericht hat die Erbschaft bereits einer bestimmten Person zugesprochen. Später taucht aber ein Testament auf. Oder es zeigt sich, dass ein Testament möglicherweise unwirksam ist. Vielleicht wurde auch jemand übergangen, der nach einem älteren Testament erben sollte.

In solchen Fällen kann eine Erbschaftsklage helfen. Sie soll erreichen, dass die Erbschaft ganz oder teilweise an die Person herausgegeben wird, die tatsächlich das bessere Erbrecht hat. Das Gesetz verwendet dafür Fachbegriffe wie „Einantwortung“ und „Abtretung der Erbschaft“. Vereinfacht gesagt geht es um diese Frage: Wer ist der richtige Erbe?

Eine Erbschaftsklage ist allerdings kein einfacher Standardprozess. Oft geht es um alte Urkunden, familiäre Konflikte, medizinische Unterlagen und Aussagen über Gespräche, die Jahre zurückliegen. Dazu kommen Fristen und ein erhebliches Kostenrisiko. Umso wichtiger ist es, früh zu klären, welches Ziel rechtlich möglich ist und welche Beweise vorhanden sind.

Wenn Sie vermuten, dass bei einer Erbschaft etwas nicht stimmt, lassen Sie den Fall möglichst früh prüfen. Der erfahrene Erbrechtsanwalt Mag. Patrick Maydell, LL.M. steht Ihnen für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. In einem Erstgespräch kann meist geklärt werden, ob eine Erbschaftsklage das richtige Mittel ist, welche Unterlagen fehlen und ob wegen einer Frist rasch gehandelt werden muss. 

1. Was ist eine Erbschaftsklage?

Die Erbschaftsklage ist eine Klage gegen die Person, der das Gericht die Erbschaft bereits zugesprochen hat. Voraussetzung ist, dass der Kläger behauptet, selbst das bessere oder zumindest gleich starke Erbrecht zu haben. Die Klage kann die ganze Erbschaft oder nur einen Anteil daran betreffen.

„Einantwortung“ bedeutet: Das Verlassenschaftsgericht hat entschieden, wer Erbe ist, und die Erbschaft wurde rechtlich auf diese Person übertragen. Ist diese Entscheidung bereits rechtskräftig, wird ein später geltend gemachtes Erbrecht grundsätzlich mit Erbschaftsklage verfolgt.

Die Erbschaftsklage bezieht sich auf die Erbschaft als Ganzes oder auf den beanspruchten Erbteil. Es ist daher grundsätzlich nicht nötig, schon in der Klage jeden einzelnen Gegenstand aufzuzählen. Zur Erbschaft gehören nicht nur Werte, sondern auch die dazugehörigen Schulden.

2. Vor oder nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens?

Der Zeitpunkt ist entscheidend. Solange das Verlassenschaftsverfahren noch läuft, wird der Streit über das Erbrecht grundsätzlich in diesem Verfahren geklärt. Das Gericht prüft dort die vorgebrachten Erbrechte und Beweise.

Ist die Erbschaft bereits rechtskräftig zugesprochen, bleibt für ein später behauptetes besseres Erbrecht grundsätzlich die Klage vor dem Zivilgericht. Das ist die Erbschaftsklage.

Praxistipp: Auch wenn das Verlassenschaftsverfahren noch läuft, sollten Sie Einwendungen nicht aufschieben (diese können trotzdem verjähren). Legen Sie daher Testamente, Nachrichten und andere wichtige Unterlagen so früh wie möglich vor.

3. In welchen Fällen kommt eine Erbschaftsklage in Betracht?

Typische Fälle sind:

Ein Testament wird erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gefunden.

Es gibt mehrere Testamente, und es ist unklar, welches gilt.

Es bestehen ernsthafte Zweifel, ob die verstorbene Person beim Errichten des Testaments verstehen konnte, was sie damit bewirkt.

Ein fremdhändig geschriebenes Testament erfüllt möglicherweise nicht alle Formvorschriften.

Das Testament wurde vielleicht gefälscht, ausgetauscht, vernichtet oder bewusst unterdrückt.

Eine Person könnte erbunwürdig sein, weil sie den wahren letzten Willen absichtlich vereitelt hat.

Nicht jeder Erbstreit ist aber eine Erbschaftsklage. Wer nur seinen Pflichtteil verlangt, verfolgt einen Geldanspruch und nicht die Stellung als Erbe. Geht es nur um einen einzelnen Gegenstand, kann ebenfalls eine andere Klage richtig sein. Die Wahl der falschen Klage kann Zeit und Geld kosten.

4. Was muss der Kläger beweisen?

Der wichtigste Punkt wird oft unterschätzt: Es reicht nicht, nur das Erbrecht der Gegenseite anzugreifen. Der Kläger muss sein eigenes Erbrecht beweisen.

Ein Beispiel: Eine Person meint, das Testament zugunsten des eingesetzten Erben sei unwirksam. Selbst wenn sie damit recht hat, gewinnt sie die Erbschaftsklage nicht automatisch. Sie muss zusätzlich zeigen, warum gerade sie selbst erben soll – etwa aufgrund eines älteren wirksamen Testaments oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge.

Der Oberste Gerichtshof formuliert das klar: Der Kläger muss das bessere oder gleichwertige eigene Erbrecht beweisen. Es genügt nicht, nur darzulegen, dass die beklagte Person nicht erben sollte.

Darum sollten vor einer Klage immer beide Seiten geprüft werden: Was spricht gegen das Erbrecht der Gegenseite? Und worauf stützt sich das eigene Erbrecht?

5. Was kann mit der Klage erreicht werden?

Ist die Klage erfolgreich, muss die beklagte Person die Erbschaft oder den betreffenden Anteil an den richtigen Erben herausgeben. Juristisch spricht man von der „Abtretung der Erbschaft“. Gemeint ist nicht bloß eine Erklärung auf Papier. Das Urteil soll die frühere Zuordnung der Erbschaft korrigieren.

Die Klage kann auch dann die ganze Erbschaft oder einen Anteil erfassen, wenn bei Beginn des Prozesses noch nicht jedes Konto, jeder Gegenstand oder jede Schuld bekannt ist. Das ist wichtig, weil sich der genaue Umfang eines Nachlasses oft erst später vollständig zeigt.

Ob daneben einzelne Schritte nötig sind – zum Beispiel bei einem Grundstück, einem Konto oder bereits verkauften Vermögen – muss im Einzelfall geprüft werden.

6. Wann ist ein Testament unwirksam?

Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Häufig geht es um die Fähigkeit, ein Testament zu errichten. Das Gesetz verlangt, dass die Person die Bedeutung und die Folgen ihrer Anordnung verstehen und sich entsprechend verhalten kann. In einfacher Sprache: Sie muss erfassen können, wer nach ihrem Tod was bekommen soll und welche Folgen diese Entscheidung hat.

Zweifel entstehen zum Beispiel bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung, schweren Verwirrtheitszuständen oder einer starken Beeinträchtigung durch Krankheit oder Medikamente. Eine Diagnose allein entscheidet den Prozess aber nicht. Maßgeblich ist der konkrete Zustand genau zu dem Zeitpunkt, zu dem das Testament errichtet wurde. Deshalb sind zeitnahe ärztliche Unterlagen und konkrete Beobachtungen besonders wichtig.

Auch Formfehler können entscheidend sein. Bei einem fremdhändigen Testament gelten strenge Regeln, unter anderem zu Unterschrift, eigenhändigem Zusatz und Zeugen. Schon kleine Details können rechtlich wichtig sein. Die Urkunde sollte deshalb im Original geprüft werden.

7. Was bedeutet Erbunwürdigkeit?

Erbunwürdig ist vereinfacht gesagt eine Person, die wegen eines besonders schweren Fehlverhaltens nicht erben darf. Das Gesetz nennt mehrere Gründe. Dazu gehört etwa, dass jemand den wahren letzten Willen der verstorbenen Person absichtlich vereitelt oder zu vereiteln versucht.

Das kann beispielsweise durch Fälschen, Verändern, Vernichten oder Unterdrücken eines Testaments geschehen. Erfasst sein kann auch ein Verhalten, das gezielt verhindert, dass die gesetzliche Erbfolge richtig zur Anwendung kommt. Entscheidend sind aber stets die genauen Tatsachen und der Vorsatz der handelnden Person.

Der Vorwurf der Erbunwürdigkeit ist schwerwiegend. Vermutungen reichen nicht. Benötigt werden möglichst konkrete Beweise: Urkunden, Nachrichten, Zeugenaussagen oder auffällige Abläufe rund um das Testament.

8. Welche Frist gilt für die Erbschaftsklage?

Bei Erbschaftsansprüchen gilt grundsätzlich eine Frist von drei Jahren. Sie beginnt, sobald der Berechtigte die Tatsachen kennt, auf die er seinen Anspruch stützt. Zusätzlich gibt es eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren ab dem Tod.

Die 3-Jahres-Frist beginnt nicht erst, wenn bereits jeder Beweis gesichert und jede Rechtsfrage geklärt ist. Nach der Rechtsprechung genügt eine Kenntnis, die eine Klage mit vernünftiger Aussicht auf Erfolg möglich macht. Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, hängt stark vom Einzelfall ab.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Gespräche mit der Gegenseite die Frist automatisch stoppen. Ob Verhandlungen den Fristenlauf im konkreten Fall beeinflussen, ist rechtlich heikel und hängt auch davon ab, wie rasch nach dem Scheitern der Gespräche geklagt wird. Die Frist sollte daher früh und schriftlich berechnet werden.

9. Welche Beweise sind besonders wichtig?

Erbschaftsprozesse werden häufig durch Details entschieden. Sichern Sie deshalb frühzeitig:

alle Testamente und sonstigen letztwilligen Erklärungen;

den Einantwortungsbeschluss und die wichtigsten Unterlagen aus dem Verlassenschaftsakt;

ärztliche Unterlagen aus der Zeit rund um die Testamentserrichtung;

Nachrichten, E-Mails und Briefe, die den letzten Willen oder mögliche Einflussnahmen zeigen;

Namen und Kontaktdaten von Personen, die den Zustand oder die Äußerungen des Verstorbenen selbst wahrgenommen haben;

Unterlagen über Konten, Liegenschaften, Schenkungen und bereits erfolgte Verfügungen.

Bei Zweifeln an der Fähigkeit, ein Testament zu errichten, wird häufig ein medizinisches Gutachten wichtig. Der Sachverständige war beim Verfassen des Testaments nicht dabei. Er ist daher auf Krankenunterlagen und genaue Beobachtungen aus dieser Zeit angewiesen. Allgemeine Aussagen wie „Er war schon sehr vergesslich“ helfen weniger als konkrete Beispiele mit Datum und Zusammenhang.

Praxistipp: Verändern Sie Originalurkunden nicht. Schreiben Sie nicht darauf, heften Sie nichts an und bewahren Sie sie sicher auf. Fertigen Sie für die tägliche Arbeit Kopien oder Scans an.

10. Was passiert mit dem Vermögen während des Prozesses?

Nach der Einantwortung kann die eingetragene Person grundsätzlich über geerbtes Vermögen verfügen. Das kann problematisch werden, wenn etwa ein Grundstück verkauft oder Geld weiterübertragen wird. Das Gesetz schützt unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die Vermögen gutgläubig von einem vermeintlichen Erben erwerben.

Wenn eine konkrete Veräußerung oder Verschiebung von Vermögen droht, sollte sofort geprüft werden, ob eine gerichtliche Sicherung möglich und sinnvoll ist. Dafür gelten eigene Voraussetzungen; eine Sicherungsmaßnahme gibt es nicht automatisch.

Warten kann hier ein echtes Risiko sein. Informieren Sie mich daher sofort, wenn Sie von einem geplanten Verkauf, einer Schenkung oder einer größeren Überweisung erfahren.

11. Welche Kosten entstehen?

Die Kosten hängen vor allem vom Wert der strittigen Erbschaft oder des strittigen Anteils ab. Dazu kommen Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und – je nach Streitfrage – Kosten für Sachverständige, Zeugen oder Übersetzungen.

Im österreichischen Zivilprozess gilt grundsätzlich: Wer vollständig verliert, muss der Gegenseite die notwendigen Prozesskosten ersetzen. Bei einem teilweisen Erfolg werden die Kosten grundsätzlich entsprechend geteilt oder gegeneinander aufgehoben. Welche Kosten tatsächlich ersetzt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und nicht immer nach jeder Vereinbarung mit dem eigenen Anwalt.

Vor einer Klage sollten daher nicht nur die rechtlichen Chancen, sondern auch der Streitwert, das mögliche Gutachten und das Kostenrisiko besprochen werden. Eine ehrliche Prozessanalyse gehört zur Beratung.

12. Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Der häufigste Fehler ist langes Zuwarten. Gerade die Frage, wann die Drei-Jahres-Frist begonnen hat, führt oft zu Streit.

Ein weiterer Fehler ist, nur Schwächen im Erbrecht der Gegenseite zu suchen. Ohne Beweis des eigenen Erbrechts reicht das nicht.

Ungünstig sind auch pauschale Vorwürfe wie „Das Testament kann nicht stimmen“. Ein Gericht braucht konkrete Tatsachen: Was genau soll falsch sein? Wann geschah es? Wer war dabei? Welche Urkunde oder Nachricht bestätigt das?

Schließlich sollte niemand davon ausgehen, dass die erfolgreiche Klage automatisch jedes praktische Folgeproblem löst. Bei Konten, Grundstücken, verkauften Gegenständen oder Auslandsvermögen können weitere Schritte nötig sein.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie ein besseres Erbrecht vermuten, sammeln Sie zunächst die wichtigsten Unterlagen falls vorhanden: Einantwortungsbeschluss, Testamente, Schriftverkehr, medizinische Unterlagen und eine kurze Zeitleiste. Notieren Sie auch, wann Sie von welchem Umstand erfahren haben. Dieses Datum kann für die Frist wichtig sein.

Danach sollte geklärt werden:

Ist das Verlassenschaftsverfahren bereits rechtskräftig beendet?

Worauf stützt sich Ihr eigenes Erbrecht?

Welche Tatsachen sprechen gegen das Erbrecht der anderen Person?

Welche Beweise sind bereits vorhanden, welche müssen noch gesichert werden?

Wann könnte die Verjährungsfrist begonnen haben?

Droht eine Veräußerung oder Verschiebung von Vermögen?

Eine frühe rechtliche Prüfung schafft Klarheit. Sie kann einen aussichtslosen und teuren Prozess vermeiden – oder zeigen, dass rasches Handeln nötig ist.

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Mag. Patrick Maydell, LL.M.
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