Anwalt für Kfz-Recht und gelernter Kfz-Mechaniker
Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um ein Fahrzeug kommt es häufig nicht nur auf die Rechtslage, sondern ebenso auf technische Details an.
Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Kfz-Recht und gelernter Kfz-Mechaniker. Dadurch kann ich technische Fahrzeugmängel, Reparaturberichte und Sachverständigengutachten nicht nur rechtlich einordnen, sondern auch aus technischer Sicht beurteilen.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Kanzlei ist die Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen. Ich vertrete sowohl Fahrzeugkäufer, die ein mangelhaftes Auto oder Motorrad zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern wollen, als auch Verkäufer und Kfz-Unternehmen, die mit Rückabwicklungs- oder Gewährleistungsansprüchen konfrontiert sind.
Autokauf rückabwickeln – wann kann ich mein Auto zurückgeben?
Sie haben ein Auto oder Motorrad gekauft und kurz danach treten erhebliche Mängel auf?
Typische Fälle aus meiner Praxis sind beispielsweise:
- Motor- oder Getriebeschäden;
- ungewöhnlich hoher Ölverbrauch;
- verschwiegene oder falsch dargestellte Unfallschäden;
- manipulierte Kilometerstände;
- erhebliche Rost- oder Korrosionsschäden;
- Probleme mit Elektrofahrzeugen oder der Antriebsbatterie;
- wiederkehrende Mängel trotz Reparaturversuchen;
- Abweichungen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeugs.
Je nach Sachverhalt können Ansprüche insbesondere aus Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder anderen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen bestehen. Bei erheblichen Mängeln kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt werden.
Dann wird das Fahrzeug zurückgegeben und der Verkäufer muss grundsätzlich den Kaufpreis zurückzahlen. Ob und in welcher Höhe beispielsweise ein Benützungsentgelt für bereits gefahrene Kilometer anzurechnen ist, muss im jeweiligen Fall gesondert geprüft werden.
Rückabwicklung auch beim Privatkauf?
Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson kann eine Rückabwicklung möglich sein.
Zwar wird bei Privatverkäufen die Gewährleistung häufig vertraglich ausgeschlossen. Ein solcher Gewährleistungsausschluss bedeutet aber nicht automatisch, dass keinerlei Ansprüche mehr bestehen.
Insbesondere bei falschen Angaben über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs – etwa Unfallfreiheit, Kilometerstand oder bestimmte technische Eigenschaften – können andere rechtliche Möglichkeiten bestehen.
Deshalb sollte der konkrete Kaufvertrag gemeinsam mit dem Inserat, Nachrichten zwischen Käufer und Verkäufer und vorhandenen technischen Unterlagen geprüft werden.
Käufer und Verkäufer von Fahrzeugen
Ich vertrete nicht nur Käufer.
Auch private Verkäufer, Autohändler und andere Unternehmen der Kfz-Branche werden regelmäßig mit Forderungen auf Gewährleistung, Preisminderung oder Rückabwicklung konfrontiert.
Nicht jede nach dem Verkauf auftretende technische Störung bedeutet automatisch, dass der Verkäufer dafür haftet.
Gerade hier ist häufig entscheidend:
- Welcher Zustand des Fahrzeugs war vertraglich vereinbart?
- Lag der behauptete Mangel bereits bei Übergabe vor?
- Handelt es sich möglicherweise um normalen Verschleiß?
- Welche Angaben wurden im Kaufvertrag oder Inserat gemacht?
- Welche Reparaturen wurden bereits durchgeführt?
- Was ergibt sich aus einem technischen Gutachten?
Ich vertrete daher sowohl Käufer bei der Durchsetzung einer Rückabwicklung als auch Verkäufer bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ihr Vorteil: Rechtsanwalt und Kfz-Mechaniker in einer Person
Gerade bei Kfz-Prozessen spielen technische Sachverständigengutachten häufig eine zentrale Rolle.
Bevor ich Rechtsanwalt wurde, habe ich den Beruf des Kfz-Mechanikers erlernt. Dadurch kann ich technische Ausführungen und Gutachten fachlich nachvollziehen und die entscheidenden technischen Fragen eines Verfahrens frühzeitig erkennen.
Das ist insbesondere bei Streitigkeiten über Motor- und Getriebeschäden, Ölverbrauch, Unfallvorschäden, Verschleiß, Reparaturqualität oder den technischen Zustand eines Gebrauchtwagens von Vorteil.
So werden rechtliche und technische Fragen nicht getrennt voneinander betrachtet.
Weitere Schwerpunkte im Kfz-Recht
Neben der Rückabwicklung von Fahrzeugkäufen unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Gewährleistungsstreitigkeiten nach dem Kauf eines Autos oder Motorrads;
- Streitigkeiten über Garantieansprüche;
- rechtlichen Problemen zwischen Kfz-Werkstätten und Kunden;
- mangelhaften oder fehlerhaften Reparaturen;
- Streitigkeiten mit Autohändlern;
- Problemen bei Leasingfahrzeugen und mit Leasinggesellschaften;
- Verkehrsunfällen und der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen;
- Personenschäden und Schmerzengeld nach Verkehrsunfällen;
- Streitigkeiten mit Versicherungen nach einem Verkehrsunfall.
Was sollten Sie für eine erste Prüfung bereithalten?
Wenn es um einen Fahrzeugkauf geht, sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:
- Kaufvertrag;
- ursprüngliches Verkaufsinserat;
- Nachrichten oder E-Mails mit dem Verkäufer;
- Werkstattrechnungen und Reparaturberichte;
- Prüfberichte und §-57a-Gutachten;
- vorhandene Sachverständigengutachten;
- Fotos oder Videos des Mangels.
Je früher die Unterlagen geprüft werden, desto besser lässt sich beurteilen, welche Ansprüche bestehen und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie haben ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft und möchten wissen, ob Sie den Autokauf rückabwickeln können? Oder werden Sie als Verkäufer mit Rückabwicklungs- oder Gewährleistungsansprüchen konfrontiert?
Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Als Rechtsanwalt und gelernter Kfz-Mechaniker prüfe ich Ihren Fall rechtlich und technisch und kann Ihnen bereits im ersten Gespräch eine Einschätzung geben, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.
Mag. Patrick Maydell, LL.M.
Rechtsanwalt
Neustiftgasse 17/1/9
1070 Wien
Tel.: 01/295 4251
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